Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich:
Diese AGB gelten für alle Angebote und Verträge zwischen der syscoon GmbH und ihren Kunden, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde. Abweichende Vereinbarungen im Vertrag oder Angebot gehen diesen AGB vor.
2. Vertragsabschluss:
Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend. Der Vertrag kommt erst mit schriftlicher Auftragsbestätigung zustande.
3. Leistungen:
Der Auftragnehmer erbringt die vereinbarten Leistungen gemäß Vertrag und nach bestem Wissen und Gewissen.
4. Nutzungsrechte & Schutzrechte:
(1) Der Auftragnehmer behält sämtliche Rechte an im Rahmen der Zusammenarbeit erzielten Entwicklungsergebnissen, einschließlich aller Urheberrechte, Leistungsschutzrechte und sonstiger Schutzrechte.
(2) Soweit im Rahmen des Projekts vorbestehende oder unabhängig entwickelte Module oder sonstige vorbestehende Entwicklungen des Auftragnehmers verwendet oder weiterentwickelt werden (z.B. Standardlösungen, syscoon-eigene Add-ons, technische Templates), verbleiben sämtliche Rechte hieran uneingeschränkt beim Auftragnehmer.
(3) Der Endkunde erhält ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht unterlizenzierbares und nicht übertragbares Nutzungsrecht an sowohl im Rahmen der Zusammenarbeit erzielten Entwicklungsergebnissen als auch an vorbestehenden oder unabhängig entwickelten Modulen oder sonstigen vorbestehenden Entwicklungen des Auftragnehmers zur internen Verwendung und internen Weiterentwicklung im Rahmen des konkret beauftragten Systems. Eine Nutzung in anderen Systemen, durch verbundene Unternehmen, Tochtergesellschaften, externe Dienstleister oder sonstige Dritte ist ausgeschlossen, sofern nicht ausdrücklich vom Auftragnehmer schriftlich genehmigt.
(4) Der Auftraggeber erhält, sofern er nicht der Endkunde ist, keine Nutzungsrechte.
Etwaige weitergehende Rechte, insbesondere im Sinne einer Nutzung durch den Auftraggeber selbst, sofern er nicht der Endkunde ist, oder im Rahmen anderer Kundenprojekte, sind ausdrücklich ausgeschlossen.
Ebenso unzulässig sind die Veröffentlichung, Veräußerung, Verbreitung, Weitergabe, Vervielfältigung, das Anbieten oder Bewerben der Ergebnisse oder von darauf basierenden Weiterentwicklungen – ganz oder in Teilen – gegenüber Dritten, insbesondere im Rahmen eigenständiger Produkte, Dienstleistungen oder Schulungsunterlagen.
(5) Eine Weiterverwendung der eigenen im Rahmen der Zusammenarbeit erzielten Entwicklungsergebnisse als auch der eigenen vorbestehenden oder unabhängig entwickelten Modulen oder sonstigen eigenen vorbestehenden Entwicklungen für andere Projekte bleibt ausdrücklich vorbehalten.
(6) Diese Regelungen bestehen auch nach Beendigung des Auftragsverhältnisses fort.
5. Vergütung:
Stundensätze, gültig vom 01.01. bis 31.12.2025:
Accounting-as-a-Service: 80 € pro Stunde
Consultant / Developer: 150 € pro Stunde.
Senior Consultant / Developer: 175 € pro Stunde.
Executive Consultant / Developer: 200 € pro Stunde.
Die Vergütung für die erbrachten Leistungen erfolgt auf Basis einer Zeitstunde (60 Minuten). Die Abrechnung erfolgt im 15-Minuten-Takt. Angefangene 15-Minuten-Einheiten werden auf die nächste volle 15-Minuten-Einheit aufgerundet.
Zusätzliche Kosten wie Lizenzgebühren gemäß den spezifischen Anforderungen des Projekts, falls erforderlich und vorab abgestimmt.
Die Preise verstehen sich zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer.
Zusatzleistungen werden gesondert berechnet.
6. Reisekosten:
Reisekosten und Reisezeiten werden nach tatsächlichem Aufwand abgerechnet, soweit nicht anders vereinbart.
Kilometergeld für PKW-Fahrten: 0,50 € pro gefahrenem Kilometer (zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer).
Bahnfahrten: 2. Klasse, tatsächliche Kosten.
Flugreisen: Economy-Class, tatsächliche Kosten.
Übernachtungskosten: Tatsächliche Kosten, maximal 150 € pro Nacht (zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer), sofern nicht anders vereinbart.
Spesen: Pauschale gemäß deutschem Reisekostengesetz (je nach Dauer und Ort der Reise).
7. Zahlungsbedingungen:
Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu zahlen. Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 % über dem Basiszinssatz zu verlangen.
8. Haftung:
(1) Der Auftragnehmer haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit des Auftragnehmers oder eines Vertreters oder Erfüllungsgehilfen sowie bei einer schuldhaft verursachten Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung des Auftragnehmers ist in Fällen grober Fahrlässigkeit jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen haftet der Auftragnehmer nur wegen der schuldhaften Verletzung von Kardinalpflichten (Kardinalpflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf). Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(2) Die Regelungen des vorstehenden Abs. (1) gelten für alle Schadensersatzansprüche, und zwar gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen der Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis oder aus unerlaubter Handlung. Sie gelten auch für den Anspruch auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen.
(3) Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Auftraggebers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
9. Geheimhaltung:
(1) Beide Parteien verpflichten sich, über ihnen in Ausübung oder aus Anlass des Auftrags anvertrauten oder bekannt gewordenen Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse des jeweils anderen Teils, insbesondere betriebliche Interna und Arbeitsabläufe, für die Dauer des zwischen den Parteien bestehenden Auftragsverhältnisses Stillschweigen zu bewahren.
(2) Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse sind nur die im Zusammenhang mit dem Geschäftsbetrieb der jeweiligen Partei stehenden, nicht offenkundigen, sondern nur einem begrenzten Personenkreis bekannten Tatsachen, an deren Geheimhaltung der betroffene Teil ein berechtigtes wirtschaftliches Interesse hat und die nach seinem bekundeten oder doch erkennbaren Willen auch geheim bleiben sollen.
(3) Die Verschwiegenheitspflicht erstreckt sich auch nicht auf solche Kenntnisse, die jedermann zugänglich sind oder deren Weitergabe für eine Partei ersichtlich ohne Nachteil ist. Hat eine Partei Zweifel, ob im konkreten Fall eine Verschwiegenheitspflicht besteht oder nicht, ist er verpflichtet, eine Mitteilung der anderen Partei einzuholen, ob eine bestimmte Tatsache vertraulich zu behandeln ist oder nicht.
(4) Sämtliche Verpflichtungen bestehen auch nach Beendigung des Auftragsverhältnisses fort.
(5) Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, Angaben zur Zusammenarbeit sowie zum Auftraggeber und zum Endkunden für Referenzzwecke – insbesondere auf der eigenen Homepage, bei Social Media und in Printmedien – zu veröffentlichen, sofern keine anderslautende Geheimhaltungsvereinbarung getroffen wurde. Der Auftraggeber oder der Endkunde können einer Veröffentlichung schriftlich widersprechen.
10. Kündigung:
(1) Der Vertrag kann mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende gekündigt werden. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
(2) Bei einer Kündigung des Vertrags durch den Auftraggeber vor Abschluss des Projekts ist der Auftragnehmer berechtigt, die bis dahin erbrachten Leistungen sowie die für die Bereitstellung von Ressourcen entstandenen Kosten in Rechnung zu stellen.
11. Gerichtsstand:
Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist Freiburg.
Stand: 26.09.2025